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Ab 1.01.2012 ist es Pflicht, bei Staubildung auf
Autobahnen oder Schnellstraßen, oder bereits, wenn der Verkehr ins
Stocken gerät, die „Rettungsgasse" zu bilden. Egal, ob Einsatzfahrzeuge
bereits in der Nähe sind oder nicht. Der Folder zeigt, wie es geht. (Bild anklicken)
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