Rettungsgasse

Ab 1.01.2012 ist es Pflicht, bei Staubildung auf Autobahnen oder Schnellstraßen, oder bereits, wenn der Verkehr ins Stocken gerät, die „Rettungsgasse" zu bilden. Egal, ob Einsatzfahrzeuge bereits in der Nähe sind oder nicht. Der Folder zeigt, wie es geht. (Bild anklicken)